Urteil gegen VW im Abgasskandal - T6

[field_vorname_nachname] am 10.12.21

Der Käufer eines VW T6 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 2. November 2021 entschieden (Az.: 14 O 104/21). Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem VW T6 Multivan des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW daher Schadenersatz leisten muss.

Der Kläger hatte den VW T6 Multivan 2.0 TDI im Februar 2017 gebraucht gekauft. In dem „Bulli“ ist der Dieselmotor des Typs EA 288 verbaut. Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil auch in dem VW T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. So erkenne die Motorsteuerung, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Zudem werde die Zufuhr des für die Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue unter bestimmten Betriebsbedingungen optimiert. Darüber hinaus komme bei der Abgasrückführung ein Thermofenster zum Einsatz. Im Ergebnis führe dies dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus

Das LG Freiburg folgte der Argumentation des Klägers. VW habe den Vorwurf einen unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt. Insbesondere habe VW nicht dargelegt, welche Funktionen das Kraftfahrt-Bundesamt in seinem Rückruf-Bescheid konkret beanstandet hat.

Das Gericht entschied daher, dass der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz hat. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Es ist nicht das erste Mal, dass VW bei einem T6 im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt wurde. „Der Abgasskandal hat längst auch Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA 288 und damit auch den T6 erreicht. Die Rechtsprechung zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Gisevius hat beispielsweise Schadenersatzansprüche für Käufer eines VW T6 an den Landgerichten Heilbronn und München durchgesetzt. Mehr dazu hier https://www.oeltod-anwalt.de/ 

Rückenwind für Schadenersatzklagen kommt zudem vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 (Az.: C-693/18) klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal

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